| Technische Universität Berlin
Fakultät IV - Elektrotechnik und Informatik |
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Informationsangebot des bisherigen | |||
2. Der Studiengang Informatik an der Tu Berlin
Die Entwicklung datenverarbeitender Systeme erfordert Wissen und Fähigkeiten auf den Gebieten der Software, der Hardware, der mathematischen Methoden und der jeweiligen Anwendungsfächer. Entsprechend ist das Studium an der Technischen Universität Berlin aufgebaut. In einem zweijährigen Grundstudium sollen die wissenschaftlichen Grundlagen des Faches erarbeitet werden.
Im anschließenden Hauptstudium kann man sich aus einer beschränkten Zahl von Kombinationsmöglichkeiten für die Alternative entscheiden, die am besten den individuellen Interessen und Fähigkeiten entspricht. Eine besondere Ausprägung des Studienfaches Informatik an der TUB ist im umfangreichen Angebot von Praktika und Projekten zu sehen. Neben den theoretischen Lehrveranstaltungen soll den Studierenden damit die Möglichkeit geboten werden, unter fachkundiger Anleitung die schwer formalisierbaren Aspekte der Datenverarbeitung, wie z.B. den Systementwurf, zu erlernen. Sowohl im Grund- wie im Hauptstudium haben die Studierenden die Möglichkeit, einen wesentlichen Teil ihres Studiums frei entsprechend ihren eigenen Wünschen und Interessen zu gestalten.
Die Lehrveranstaltungen des jeweiligen Semesters findet man im Vorlesungsverzeichnis der TU Berlin, das man im Buchhandel oder im Hauptgebäude der TU (Poststelle) kaufen kann. Das Lehrveranstaltungsangebot ist auf einen Studienbeginn im Wintersemester angelegt. Ein Studienbeginn im Sommersemester ist nicht möglich.
Während der ersten Vorlesungswoche im Wintersemester findet für die Studienanfängerinnen/Studienanfänger eine fünftägige Einführungsveranstaltung in das Studium der Informatik statt. Beginn ist traditionellerweise am 1. Vorlesungstag um 10 Uhr. Nähere Angaben finden sich im Vorlesungsverzeichnis auf dem Vorblatt zum FB Informatik. Das Ziel dieser Veranstaltung ist es, den Studierenden die wichtigsten Informationen zum Studium zu geben und die Möglichkeiten zu schaffen, sich untereinander kennenzulernen.
Darüber hinaus kann sich jede/jeder Studentin/Student von der Studienfachberatung (s. Pkt. 5.5.) und den für die jeweiligen Lehrveranstaltungen verantwortlichen Dozentinnen/Dozenten zur Klärung von Einzelfragen Hinweise und Entscheidungsbeihilfen geben lassen.
Es wird darauf hingewiesen, daß während des Studiums die Arbeit mit Literatur in englischer Sprache unumgänglich ist (Sprachkurse bietet die Zentraleinrichtung Moderne Sprachen der TUB an; aktuelle Angebote: siehe Vorlesungsverzeichnis.).
2.1. Studienziele
Die Studienziele des Informatikstudiums ergeben sich aus dem Berufsfeld der/des Diplom-Informatikerin/Diplom-Informatikers, dem Stand der wissenschaftlichen Entwicklung und der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Sie fordern die Fähigkeit
- zur Analyse und Entwicklung komplexer Systeme sowie zum Erkennen und Gestalten der software- und hardware-technischen Zusammenhänge;
- zum Erkennen und Spezifizieren logischer Zusammenhänge in Anwendungsproblemen;
- zum Nachvollziehen und Beeinflussen der technologischen Wandlungen in Forschung und Anwendung;
- zum Erkennen und Beurteilen von Beziehungen zwischen Informatik und Gesellschaft;
- zum selbständigen, eigenverantwortlichen Arbeiten nach wissenschaftlichen Methoden;
- zur Auswahl und Beurteilung methodischer und technischer Alternativen bei konkreten Vorhaben;
- zur fachbezogenen Teamarbeit, d.h. sowohl zur fachlichen und fachübergreifenden Kommunikation als auch zur gemeinschaftlichen, gestaltenden Arbeit.
Im Grundstudium werden die Voraussetzungen für das Hauptstudium geschaffen. Es umfaßt daher sowohl die Vermittlung des Grundwissens und der technischen Fähigkeiten, die zur Aneignung von Fachwissen in den Gebieten der Informatik erforderlich sind, als auch die Vermittlung einer Orientierung im gesamten Studienfach, aufgrund derer die/der Studentin/Student die Ausrichtung ihres/seines Hauptstudiums selbständig wählen kann.
Im Hauptstudium sollen vertiefte theoretische und methodische Kenntnisse in einzelnen Fachgebieten der Informatik erworben werden, um in diesen nach wissenschaftlichen Methoden zielgerichtet zu arbeiten. Insbesondere soll gelernt werden, das erworbene Fachwissen zur Problemlösung in anderen Disziplinen einzusetzen.
Ausbildungsziel des Hauptstudiums ist die/der Informatikerin/Informatiker mit fundiertem Fachwissen und der erforderlichen fachlichen Flexibilität. Die/der Studentin/Student bestimmt selbst Ausrichtung und Schwerpunkt ihrer/seiner Ausbildung. Durch die Breite der Fächerwahl, vor allem aber durch das Konzept des exemplarischen Lernens in den Einzelfächern kann eine einseitige Spezialisierung verhindert werden.
Bei allen Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums soll durch eine enge Verknüpfung von Forschung und Lehre der aktuelle Stand der Informatik einschließlich des theoretischen Hintergrundes, der gesellschaftlichen Einbettung und der Anwendungen berücksichtigt werden.
In beiden Studienabschnitten sind die Beziehungen zwischen Informatik und Gesellschaft Gegenstand der Lehrveranstaltungen im Fachgebiet Informatik und Gesellschaft. Im Rahmen der übrigen Lehrveranstaltungen sollen die speziellen Bezüge des jeweiligen Fachgebietes zu gesellschaftlichen Fragen behandelt werden.
2.2. Lehrveranstaltungen
Lehrveranstaltungen sind unter dem Gesichtspunkt ihrer Inhalte und Lernziele nach der Studienordnung (StuPO 90) in folgende Kategorien eingeteilt:
a) Grundstudiumsveranstaltungen: Grundstudiumsveranstaltungen führen in grundlegende Kenntnisse und Methoden ein. Ihr Umfang und ihre Form sind in der Studienordnung im einzelnen geregelt.
b) Basisveranstaltungen im Hauptstudium: Basisveranstaltungen führen in die Studiengebiete des Hauptstudiums ein. Sie umfassen 4 Semesterwochenstunden und werden in Form von Vorlesung und Übung oder als Integrierte Veranstaltung durchgeführt.
c) Vertiefungsveranstaltungen im Hauptstudium: Vertiefungsveranstaltungen vermitteln Kenntnisse und Methoden eines Studiengebiets im Hauptstudium für Studierende mit fortgeschrittenem Wissensstand. Sie bauen auf Basisveranstaltungen des Hauptstudiums auf. Die Vertiefungsveranstaltungen können in allen in der unten aufgeführten Lehrveranstaltungsformen durchgeführt werden (VL, UE, IV, PJ, SE).
Unter dem Gesichtspunkt der Verbindlichkeit der Teilnahme sind die Lehrveranstaltungen für die einzelnen Fächer des Grund- und Hauptstudiums wie folgt gegliedert:
a) Pflichtlehrveranstaltungen: Die Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen ist für die Studierendenen verpflichtend. Pflichtlehrveranstaltungen sind für die meisten Prüfungsfächer des Grundstudiums vorgeschrieben.
b) Wahlpflichtlehrveranstaltungen: Hier müssen Lehrveranstaltungen in bestimmter Zahl oder mit bestimmtem Gesamtstundenumfang aus einem Katalog von Lehrveranstaltungen ausgewählt und besucht werden. Wahlpflichtlehrveranstaltungen sind im Grundstudium für das Fach Informatik-Praxis und für Teile des Faches Mathematik vorgesehen. Sie sind im Hauptstudium zusammen mit Wahlveranstaltungen die Regel.
c) Wahlveranstaltungen: Hier müssen Lehrveranstaltungen in bestimmtem Gesamtstundenumfang gewählt werden, ohne daß die Wahl auf einen Lehrveranstaltungskatalog beschränkt wäre. Wahlveranstaltungen gibt es im Bereich des Wahl- oder Nebenfaches.
Lehrveranstaltungen lassen sich schließlich auch nach ihrer Form, die in engem Zusammenhang mit den Inhalten und Lernzielen steht, gliedern. Folgende Lehrveranstaltungsformen dienen in erster Linie der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten:
a) Vorlesung (VL): In Vorlesungen wird der Lehrstoff durch die Dozentinnen/Dozenten in regelmäßig abgehaltenen Vorträgen vermittelt.
b) Übung (UE): In Übungen wird der Lehrstoff einer zugehörigen Vorlesung unter Mitarbeit der Teilnehmerinnen/Teilnehmer ergänzt, durchgearbeitet und eingeübt. Übungen finden in zwei Formen statt: als Tutorium (TU) zur angeleiteten Arbeit in Kleingruppen und als betreute praktische Arbeit (PA) in Form individueller Anleitung an einer Rechenanlage oder im Labor.
c) Integrierte Lehrveranstaltung (IV): Bei einer integrierten Lehrveranstaltung sind das Vermitteln und Durcharbeiten des Lehrstoffes, das in der Regel in Kleingruppen erfolgt, in einer Veranstaltungsform zusammengefaßt, die Vorlesungs- und Übungsanteile verbindet.
Bei den folgenden Veranstaltungsformen steht neben der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten das Erlernen bestimmter wissenschaftlicher Arbeitsweisen im Vordergrund:
d) Praktikum (PR): Praktika dienen primär zur Erlangung methodischer Fähigkeiten durch praktisches Arbeiten der Studierenden in kleinen Gruppen und sekundär zur Ergänzung und Vertiefung des in anderen Lehrveranstaltungen behandelten Stoffes. Die Studierenden lernen die Handhabung und den zweckmäßigen Einsatz von Werkzeugen und Geräten kennen und gewinnen Erfahrung mit der Teamarbeit beim Lösen praktischer Probleme.
Praktika umfassen in der Regel sechs Semesterwochenstunden, von denen zwei der Stoffvermittlung (VL oder TU) dienen und vier in der Form betreuter praktischer Arbeiten durchgeführt werden. Praktika finden in der Regel im Grundstudium statt.
e) Projekt (PJ): Projekte dienen gleichermaßen zur Ergänzung und Vertiefung des in anderen Lehrveranstaltungen behandelten Stoffes wie zur Erlangung methodischer Fähigkeiten bei der Lösung umfangreicher Aufgaben in mehreren Gruppen. Ein Projekt sollte möglichst zwei Semester dauern mit jeweils sechs Semesterwochenstunden. Projekte sind entweder Grundstudiumsveranstaltungen oder Vertiefungsveranstaltungen.
Jede Gruppe bearbeitet Einzelaufgaben im Rahmen größerer Gesamtaufgaben, so daß Probleme der gruppenübergreifenden Aufgabenorganisation behandelt werden können, wobei die Studierenden ihre Fähigkeit zur Selbständigkeit und zur Kooperation im Hinblick auf das Gesamtziel eines Projektes zeigen. Der Abschlußbericht des Projektes ist in einem Kolloquium vorzustellen. Die Anzahl der Teilnehmerinnen/Teilnehmer einer betreuten Projektgruppe sollte im Grundstudium 25, im Hauptstudium 20 nicht überschreiten. Vorschläge für Projektthemen können von allen Mitgliedern des Fachbereichs Informatik gemacht werden.
f) Seminar (SE): Seminare dienen gleichermaßen zur Ergänzung und Vertiefung des in anderen Lehrveranstaltungen behandelten Stoffes wie zur Förderung der Fähigkeit von Studierenden, eigenständig wissenschaftlich zu arbeiten. Studierende lernen, sich durch Literaturstudien über ein Thema zu informieren, das erarbeitete Material in einem mündlichen Vortrag darzustellen, ihre Stellungnahme in der Diskussion zu vertreten und ihre Arbeitsergebnisse in Form einer schriftlichen Ausarbeitung niederzulegen.
Seminare umfassen zwei oder vier Semesterwochenstunden. Seminare, bei denen zusätzlich eine Anleitung zum wissenschaftlichen Arbeiten mit einer ausfühlichen Seminararbeit erfolgt, werden als vierstündige Lehrveranstaltung annerkannt. Seminare sind Vertiefungsveranstaltungen des Hauptstudiums.
Daneben gibt es noch Lehrveranstaltungen in folgenden Formen, die der Ergänzung des in anderen Lehrveranstaltungen vermittelten Stoffes dienen, aber nicht auf die vorgeschriebenen Studien- und Prüfungsleistungen anrechenbar sind:
a) Kurs (KU): Ein Kurs ist eine über einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen zusammenhängend durchgeführte Lehrveranstaltung, in der Spezialkenntnisse, etwa im Gebrauch eines bestimmten Rechners, eines Betriebssystems, einer Programmiersprache oder eines Programmsystems, vermittelt werden.
b) Exkursion (EX): Exkursionen dienen dem Anschauungsunterricht außerhalb der Hochschule. Sie sollen den Studierenden auch einen Einblick in eventuelle spätere Tätigkeitsfelder vermitteln.
c) Colloquium (CO): Kolloquien ergänzen den Lehrbetrieb durch Erfahrungsaustausch mit Angehörigen anderer Hochschulen des In- und Auslandes und mit Vertreterinnen/Vertretern der Praxis. Sie dienen auch der Darstellung wissenschaftlicher Arbeiten des Fachbereichs aus Projekten, Diplomarbeiten, Dissertationen, Habilitationen und Forschungsvorhaben.
d) Anleitung zu wissenschaftlichem Arbeiten (WA): Die Anleitung zum wissenschaftlichen Arbeiten umfaßt die Betreuung von Diplomarbeiten und Dissertationen.
Für alle diese Lehrveranstaltungen gilt: Die für die Durchführung einer Lehrveranstaltung verantwortlichen Dozentinnen/Dozenten geben jeweils in der ersten Lehrveranstaltungsstunde des Semesters den Studierenden einen Überblick über Ziele, Inhalte und Anforderungen der Veranstaltung sowie über die Modalitäten der Leistungskontrolle.
Jede Lehrveranstaltung erfordert zum Erreichen der mit der Lehrveranstaltung verknüpften Lernziele von den Studierenden ein begleitendes Selbststudium. Die Dozentinnen/Dozenten sollen durch die Begrenzung des Lehrstoffs, die Bemessung von Aufgaben und die Organisation des Lehrbetriebs dafür Sorge tragen, daß für dieses Selbststudium die für die Veranstaltung vorgesehene Semesterwochenstundenzahl multipliziert mit folgenden Faktoren ausreicht:
Grundstudiums- und Basisveranstaltungen : 1
Vertiefungsveranstaltungen : 2
2.3. Studienbuch
Die Studienbuchseiten, die jede/r Studierende zum Beginn eines jeden Semesters erhält, haben zwar keine unmittelbare Bedeutung für Prüfungen, sind aber oft der einzige Nachweis über die während des Studiums absolvierten Lehrveranstaltungen. Wenn Sie Nachweise über den Stundenumfang Ihres Studiums erbringen müssen (z.B. bei Anerkennung Ihres Diploms im Ausland), ist ein sorgfältig geführtes Studienbuch von großem Nutzen. Wir empfehlen also, alle im jeweiligen Semester besuchten Lehrveranstaltungen in das Studienbuch einzutragen und von den Dozent/innen abzeichnen zu lassen (Testat).
2.4. Abwicklung von Prüfungen
Das Studium unterteilt sich in Grund- und Hauptstudium. Das Grundstudium schließt mit der Diplom-Vorprüfung, das Hauptstudium mit der Diplom-Hauptprüfung ab. Vor- und Hauptdiplomsprüfungen setzen sich aus Prüfungen in mehreren Fächern zusammen, die i.d.R. studienbegleitend abgelegt werden. Bei allen Prüfungen im Rahmen des Vor- oder Hauptdiploms muß grundsätzlich die Zentrale Universitätsverwaltung - Referat für Studienangelegenheiten, I B b 1 (kurz und ungenau "Prüfungsamt" genannt) - eingeschaltet werden, denn Prüfungen sind keine "Privatangelegenheit" zwischen Kandidatin/Kandidat und Prüferin/Prüfer. Letztlich geht es um den Grad Diplom-Informatikerin/Informatiker, den die Technische Universität gemäß der Prüfungsordnung verleiht. Deshalb müssen die beabsichtigten Fachprüfungen beim Prüfungsamt angemeldet werden (s. Pkt. 2.4.3.).
2.4.1. Prüfungsformen
Es gibt folgende Arten von Prüfungen:
Prüfungsrelevante Studienleistungen (PS) sind das am meisten angewandte Prüfungsinstrument im Studiengang Informatik. Dabei handelt es sich um mehrere Teilleistungen (mindestens zwei, maximal vier), die in einer Lehrveranstaltung erbracht werden müssen. Die Teilleistungen sind mündliche Prüfungsgespräche, Referate, Klausuren, sonstige schriftliche Ausarbeitungen oder protokollierte praktische Leistungen. Jede einzelne Teilleistung muß bestanden werden. Die Form der zu erbringenden Prüfungsleistungen wird von den Lehrveranstaltenden spätestens zu Beginn des Semesters bekanntgegeben. Anmeldeverfahren und Prüfungstermine werden von den Prüfenden festgesetzt und rechtzeitig bekanntgegeben. PS finden in den Prüfungsfächern Mathematik, TheGI, TechGI und Wahlfach im Grundstudium sowie in Informatik-Basis und Wahlfach im Hauptstudium Anwendung.
Schriftliche Prüfungen werden unter Aufsicht durchgeführt und dürfen höchstens vier Stunden dauern. Die erste Klausur ist vorgesehen für das Fach Informatik A über die Lehrveranstaltungen Informatik 1 und 2; sie wird also am Anfang des dritten Semesters stattfinden. Die zweite Klausur für das Fach Informatik B über die Lehrveranstaltungen Informatik 3 und 4 wird am Ende des vierten oder am Anfang des fünften Semsters stattfinden. Es besteht die Möglichkeit, eine nicht bestandene Schriftliche Prüfung innerhalb von zwei Wochen durch eine mündliche Nachprüfung fortzusetzen und so die Prüfung doch noch zu bestehen. Die Anmeldung zur Nachprüfung erfolgt beim Prüfer.
Mündliche Prüfungen können in Gruppen bis zu vier Personen oder einzeln durchgeführt werden. Die Prüfungsdauer pro Person beträgt mindestens 15 und höchstens 45 Minuten. Jede Prüfung wird von einem/r Prüfer/in in Gegenwart einer/s Beisitzenden durchgeführt. Gäste wie Kommiliton/innen, studentische Mitglieder des Prüfungsausschusses oder studentische Studienberater/innen können mit Zustimmung der zu prüfenden Person an der Prüfung teilnehmen. Eine Prüfung kann aus wichtigem Grund unterbrochen werden, z.B. wenn sich die zu prüfende Person krank fühlt und dies während der Prüfung sagt (Attest ist nachzureichen). Die Prüfung ist dann innerhalb von 14 Tagen fortzusetzen. Mündliche Prüfungen sind vorgesehen für das Nebenfach (wobei es - je nach Nebenfach - Abweichungen geben kann), für den Hauptstudiums-Schwerpunkt 1 und - falls gewählt - für den Schwerpunkt 2. In der Regel werden die mündlichen Prüfungen als Blockprüfungen durchgeführt, in denen die Inhalte aller zum Prüfungsfach gehörigen Lehrveranstaltungen abgeprüft werden. Eine solche Blockprüfung kann auch von mehreren Prüfenden abgenommen werden, wobei jede/r Prüfende dann den Stoff ihrer/seiner Lehrveranstaltungen prüft. Zweite Wiederholungsprüfungen sind ebenfalls mündlich und müssen seperat beim Prüfungsamt angemeldet werden.
2.4.2. Zulassung zu Prüfungen
Bevor die erste Prüfung im Grund- oder Hauptstudium angemeldet werden kann, muß die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung oder Diplom-Hauptprüfung im Referat I B b 1 (s. Pkt. 5.2.) beantragt werden. Im folgenden werden wir das Referat I B b 1 (nicht ganz korrekt) als "Prüfungsamt" bezeichnen. Die Zulassung kann verwehrt werden, wenn die formalen Voraussetzungen nicht vorliegen: So werden beispielsweise Studierende ohne abgeschlossenes Vordiplom nicht zur Diplom-Hauptprüfung zugelassen (Ausnahme s. Pkt. 2.6.7.).
2.4.3. Anmeldung zu Prüfungen
Grundstudium: Die Prüfungen im Grundsstudium sind Prüfungsrelevante Studienleistungen, Schriftliche Prüfungen und ggf. eine Mündliche Prüfung im Nebenfach.
Die Anmeldung zu den Prüfungsfächern des Grundstudiums, in denen Prüfungsrelevante Studienleistungen erbracht werden müssen, erfolgt im ersten Semester. Im Prüfungsamt wird ein Laufzettel ausgestellt mit Datum, Stempel und Unterschrift. Nach Aushändigung des Laufzettels erfolgt die Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen in den zuständigen Sekretariaten oder direkt bei der/dem Prüfenden. Sind für eine Prüfungsrelevante Studienleistung mündliche Prüfungsgespräche erforderlich, werden dort auch die Termine vergeben. Im Laufzettel werden alle positiven(!) Prüfungsergebnisse vermerkt. Beim Wahl- oder Nebenfach sind darüber hinaus die Lehrveranstaltungstitel auf dem Laufzettel einzutragen.
Die Anmeldung zu den Schriftlichen Prüfungen erfolgt im Prüfungsamt unter Einhaltung einer bestimmten Frist. Für die Fächer Informatik A und B wird vom Prüfungsamt jeweils ein Anmeldebogen mit Datum, Stempel und Unterschrift ausgestellt, in den die Prüfungsergebnisse eingetragen werden. Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung im Fach Informatik A sind die Teilnahmescheine an den Übungen der Veranstaltungen Informatik 1 und 2; für die Anmeldung zur Prüfung im Fach Informatik B ist der Teilnahmeschein an den Übungen der Veranstaltung Informatik 3 erforderlich.
Eine Mündliche Prüfung ist im Grundstudium für das Nebenfach1 vorgesehen. Die Anmeldung erfolgt in dem Semester, in dem die Prüfung abgelegt werden soll, also zumeist am Ende des Grundstudiums. Das Anmeldeformular ist identisch mit dem für die Schriftlichen Prüfungen. Bevor die Anmeldung vom Prüfungsamt mit Datum, Stempel und Unterschrift bestätigt wird, sind die zu prüfenden Lehrveranstaltungstitel einzutragen. Der Prüfungstermin muß (vorab) mit der/dem Prüfenden selbst vereinbart werden.
Eine Mündliche Prüfung muß ebenfalls abgelegt werden, wenn eine "nicht bestandene Prüfung" im Grundstudium zum zweiten Mal wiederholt wird. Die zweite Wiederholungsprüfung muß auf alle Fälle beim Prüfungsamt angemeldet werden, ansonsten ist sie ungültig. Die Wiederholungsprüfung ist innerhalb eines Jahres (vom Zeitpunkt der Mitteilung des Prüfungsamts an) anzumelden und abzulegen. Auch hier ist das Anmeldeformular identisch mit dem für die Schriftlichen Prüfungen. Die Anmeldung wird vom Prüfungsamt mit Datum, Stempel und Unterschrift bestätigt. Der Prüfungstermin ist vorab mit der/dem Prüfenden zu vereinbaren.
Bei der Anmeldung zur letzten Prüfung des Vordiploms müssen die Praktikumsscheine für Informatik-Praktikum 1 und 2 bzw. für ein Grundstudiumsprojekt bereits vorgelegt werden. Sind die Scheine noch nicht da, kann die letzte Prüfung nicht absolviert werden, und das Vordiplom wird möglicherweise verzögert. In dieser Zeit können zwar Hauptstudiumsveranstaltungen besucht, aber nur auf Antrag Prüfungsleistungen erbracht werden (s. Pkt. 2.6.7.).
Hauptstudium: Die Prüfungen im Hauptstudium sind Prüfungsrelevante Studienleistungen und Mündliche Prüfungen.
Die Prüfungsfächer Informatik-Basis, Wahl- und Nebenfach1 (letztere falls gewählt) werden in Form von Prüfungsrelevanten Studienleistungen geprüft. Die Anmeldung zu einem Prüfungsfach erfolgt in dem Semester, in dem die erste Lehrveranstaltung geprüft werden soll. Pro Prüfungsfach wird ein Anmeldebogen - der sogenannte "rote Zettel" - ausgefüllt. Das Prüfungsamt bestätigt die Prüfungsanmeldung mit Datum, Stempel und Unterschrift, nachdem die erste zu prüfende Lehrveranstaltung in den Anmeldebogen eingetragen wurde. Nach Aushändigung des "roten Zettels" erfolgt die Anmeldung zu den weiteren Lehrveranstaltungen in den zuständigen Sekretariaten oder direkt bei der/dem Prüfenden. Sind für eine Prüfungsrelevante Studienleistung mündliche Prüfungsgespräche erforderlich, werden dort auch die Termine vergeben.
Mündliche Prüfungen – meist als Blockpüfungen bezeichnet - sind im Hauptstudium für die Prüfungsfächer Schwerpunkt 1, Schwerpunkt 2 und Nebenfach1 (letztere falls gewählt) vorgesehen. Die Anmeldung erfolgt in dem Semester, in dem die Prüfung abgelegt werden soll, also eher gegen Ende des Hauptstudiums. Das Anmeldeformular ist identisch mit dem für die Prüfungsrelevanten Studienleistungen. Bevor die Anmeldung vom Prüfungsamt mit Datum, Stempel und Unterschrift bestätigt wird, sind die zu prüfenden Lehrveranstaltungstitel einzutragen und eine Unterschrift von der/dem Prüfenden einzuholen. Der Prüfungstermin muß (vorab) mit der/dem Prüfenden selbst vereinbart werden.
Eine Wiederholungsprüfung ist ebenfalls als Mündliche Prüfung abzulegen; sie muß beim Prüfungsamt angemeldet werden und ist spätestens innerhalb eines Jahres nach dem erfolglosen Prüfungsversuch (vom Zeitpunkt der Mitteilung des Prüfungsamtes an) anzumelden und abzulegen. Auch hier ist das Anmeldeformular identisch mit dem für die Prüfungsrelevanten Studienleistungen (Muster siehe Anhang). Die Anmeldung wird vom Prüfungsamt mit Datum, Stempel und Unterschrift bestätigt. Der Prüfungstermin ist vorab mit der/dem Prüfenden zu vereinbaren.
Eine zweite Wiederholungsprüfung ist für Studierende, die 1996 oder später ins Hauptstudium eingetreten sind, nur in zu begründenden Ausnahmefällen möglich. Der Antrag ist beim Prüfungsausschuß zu stellen.
2.4.4. Durchführung von Prüfungen
Über die Durchführung von Prüfungen und den verlangten Stoff kann man sich zumeist vorher informieren, etwa in den Sprechstunden von Tutorinnen/Tutoren, Lehrenden und der Studentischen Studienberatung (s.Pkt. 5.5.).
Mündliche Prüfungen - und auch Rücksprachen - sind zumeist öffentlich, so daß man als Zuhörerin/Zuhörer Wichtiges über Form und Inhalt der Prüfung erfahren kann.
Die Prüfungsleistungen für Prüfungsrelevante Studienleistungen werden von den Veranstalterinnen/ Veranstaltern im Rahmen der o.g. Vorgaben selbst festgelegt und zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Ist in einem Fach obligatorisch eine Schriftliche Prüfung vorgesehen, so können die alten Klausuren z.T. in der Studentischen Studienberatung eingesehen werden.
2.4.5. Rückzug und Rücktritt von Prüfungen
Die Anmeldung zu einer Prüfung kann ohne Angabe von Gründen zurückgezogen werden, wenn dies sowohl dem Prüfungsamt als auch der/dem Prüfenden spätestens drei Werktage vor der Prüfung mitgeteilt wird. Beim Zurückziehen der Anmeldung von Prüfungsrelevanten Studienleistungen benötigt das Prüfungsamt eine Bestätigung der/des Prüfenden, daß noch keine Prüfungsleistung erbracht wurde. Jeder Rückzug einer Anmeldung wird so gehandhabt, als wäre die Anmeldung nie erfolgt. Handelt es sich um einen Rückzug von einer Wiederholungsprüfung, so ist die Prüfung in jedem Fall innerhalb der vom Prüfungsamt mitgeteilten Frist anzumelden und zu absolvieren (s. Pkt. 2.4.6.).
Sofern bereits Prüfungsleistungen im Rahmen einer Prüfungsrelevanten Studienleistung erbracht wurden, ist der Rücktritt von einer Teilprüfung, wie z.B. von der Klausur oder dem mündlichen Prüfungsgespräch, nur dann möglich, wenn ein triftiger Grund (z.B. ärztliches Attest) vorliegt.
Verspäteter Rücktritt oder Versäumnis ohne triftigen Grund führen dazu, daß die Prüfung als nicht bestanden gilt (s. Pkt. 2.4.6.). Werden die Gründe für den verspäteten Rücktritt oder die Versäumnis dem Prüfungsamt (Referat I Bb 1, s. Pkt. 5) innerhalb von fünf Werktagen nach dem Prüfungstag schriftlich mitgeteilt, so geht die Begründung dem Prüfungsausschuß zur Entscheidung zu. Bei Anerkennung der Gründe (liegt beispielsweise ein ärztliches Attest vor) wird der "nicht bestandene Prüfungsversuch" nicht gewertet und die Anmeldung zur Prüfung gilt als zurückgezogen. Auch hier wird der Rückzug der Anmeldung so gehandhabt, als wäre die Anmeldung nie erfolgt. Handelt es sich um einen Rückzug von einer Wiederholungsprüfung, so ist die Prüfung in jedem Fall innerhalb der vom Prüfungsamt mitgeteilten Frist anzumelden und zu absolvieren (s. Pkt. 2.4.6.).
2.4.6. Nicht bestandene Prüfungen und Fristverlängerung
Nicht bestandene Prüfungen im Grund- und Hauptstudium müssen innerhalb eines Jahres (vom Zeitpunkt der Mitteilung des Prüfungsamts an) wiederholt werden. Kann die Wiederholungsfrist nicht eingehalten werden, so ist vor Ablauf der Frist beim Prüfungsausschuß schriftlich unter Angabe von Gründen (evtl. ärztliches Attest) eine Fristverlängerung zu beantragen; die Prüfung muß innerhalb dieser Frist absolviert werden.
Im Grundstudium kann jede nicht bestandene Prüfung bis zu zweimal wiederholt werden - die zweite Wiederholungsprüfung ist in jedem Fall eine Mündliche Prüfung. Eine nicht bestandene Prüfung im Hauptstudium kann lediglich einmal - auf begründeten Antrag bis zu zwei Mal (außer der Diplomarbeit) - wiederholt werden. Achtung: Jede Mündliche Prüfung, also auch die letzte Wiederholungsprüfung, muß beim Prüfungsamt seperat angemeldet werden (s. Pkt. 2.4.3.)!
Fragen bezüglich des Inhalts und der Durchführung der Prüfung sollen vorab geklärt werden. Dafür stehen sowohl die Tutorinnen/Tutoren, die Lehrenden und die Studentische Studienberatung (s. Pkt. 5.5.) in ihren Sprechstunden zur Verfügung.
2.4.7. Gegenvorstellungsverfahren
Mit der Satzung über das Gegenvorstellungsverfahren bei Prüfungsbewertungen vom 29.5. und 23.10.96 hat die TU Berlin die Möglichkeit geschaffen, daß Studierende gegenüber dem Prüfungsausschuß bzw. dem Prüfungsamt Einwände gegen die Bewertung einer Prüfungsleistung erheben können, woraufhin die Prüferinnen/Prüfer unter Beteiligung des Prüfungsausschusses die Prüfungsnote "überdenken" müssen. Eine Pflicht zum "Überdenken" der Prüfungsbewertung besteht nur dann, wenn die Einwände durch die Prüfungskandidatinnen/Prüfungskandidaten konkret und nachvollziehbar begründet werden. Die Betroffenen müssen deshalb genau darlegen, in welchen Punkten die Bewertung ihrer Auffassung nach Bewertungsfehler aufweist. Eine Notenverschlechterung bei der Neubewertung ist ausgeschlossen.
Nähere Informationen zu dieser Rechtsvorschrift sind im Prüfungsamt (bei der Anmeldung zu Prüfungen), im Prüfungsausschuß oder in der Studienberatung erhältlich.
2.5. Grundstudium
Im Grundstudium werden die Grundlagen der Informatik vermittelt. Die Studienleistungen im Grundstudium umfassen Lehrveranstaltungen im Umfang von 80 Semesterwochenstunden und zusätzlich eine hohe Belastung durch Selbststudium. Alle Lehrveranstaltungen des Grundstudiums enthalten einen Übungsteil, in dem die praktische Umsetzung des Erlernten vermittelt wird. In allen Übungen und Praktika wird die Zusammenarbeit der Studierenden in kleinen Gruppen (ca. 2 - 4 Studierende) bewußt gefördert, um damit die Fähigkeit zur Teamarbeit zu entwickeln. Die Arbeit in den Übungen findet in der Regel unter Anleitung von Tutorinnen/Tutoren statt.
2.5.1. Aufbau des Grundstudiums
Bild 2.5.1-1 gibt eine Übersicht über die Pflicht-, Wahlpflicht und Wahlfächer im Grundstudium (näheres s. 2.5.2. und 2.7.). Die Zuordnung der Fächer zu den Semestern ist eine Studienplanempfehlung (!).Sollte diese Studienplanempfehlung nicht eingehalten werden können, ist zu beachten, daß ein Großteil der Lehrveranstaltungen jeweils nur im WS bzw. SS stattfindet. Die Zahlen geben die Anzahl der Stunden pro Woche während des Semesters an, d.h. die "Semesterwochenstunden" (SWS).
Empfohlener Studienplan Grundstudium
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Informatik |
Theoretische Grundlagen (f. Informatiker/innen) |
Technische Grundlagen (f. Informatiker/innen) |
Informatik-Praxis |
Mathematik (f. Informatiker/innen) |
Nebenfach/ Wahlfach |
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1. Sem. |
Info 1 3 VL + 3 UE |
TheGI 1 4 (VL + UE) |
TechGI 2 VL + 2 TU |
MafI 1 6 (VL + UE) |
20 SWS |
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2. Sem. |
Info 2 3 VL + 3 UE |
TheGI 2 4 (VL + UE) |
TechGI 2 PA |
MafI 2 4 (VL + UE) |
Nf/Wf 4 SWS |
20 SWS |
|
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3. Sem. |
Info 3 2 VL + 2 UE |
TheGI 3 4 (VL + UE) |
Projekt oder Praktikum 1 6 Pj o. 6 PR |
Nf/Wf 6 SWS |
20 SWS |
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4. Sem. |
Info 4 2 VL + 2 UE |
Projekt oder Praktikum 2 6 Pj o. 6 PR |
Math Wahl 4 (VL + UE) |
Nf/Wf 6 SWS |
20 SWS |
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|
20 SWS |
12 SWS |
6 SWS |
12 SWS |
14 SWS |
16 SWS |
Gesamt: 80 SWS |
Bild 2.5.1-1
Die Studienordnung sieht für Grundstudiumsveranstaltungen neben der für jede Veranstaltung angegebenen, betreuten Semesterwochenstundenzahl einen Zusatzaufwand zum Selbststudium vor, der in der selben Grössenordnung liegt wie die Semesterwochenstundenzahl ("Faktor 1"); zur Bewältigung des für die Regelstudienzeit von vier Semestern nötigen Semesterpensums von 20 SWS ist also ein Vollzeitstudium (40 Stunden pro Woche) erforderlich (über die Zusatzbelastung in den vorlesungsfreien Zeiten, z.B. für die Prüfungsvorbereitung, schweigt sich die Studienordnung aus).
2.5.2. Ziele und Inhalte der Grundstudiumszyklen
Das Grundstudium nach StuPO 90 besteht aus den vier weitgehend aus Pflichtveranstaltungen zusammengesetzten Lehrveranstaltungszyklen: Informatik, Theoretische Grundlagen der Informatik ("TheGI"), Mathematik, Technische Grundlagen der Informatik ("TechGI") sowie dem Fach Informatik-Praxis (zwei Praktika oder ein Grundstudiumsprojekt) und einem Neben- oder Wahlfach.
Ein erklärtes Ziel bei der Einführung des neuen Grundstudiums war es, bestehende Grundstudiumsinhalte zu verdichten, zu integrieren, und dabei eine Kontinuität der aufeinanderfolgenden Zyklen sicherzustellen. Die einzelnen Zyklen sollen weitaus besser als vormals im Studiengang üblich aufeinander abgestimmt werden. Dies gilt insbesondere für die vier Säulen Informatik, TheGI, Mathematik, und TechGI, wobei das Schwergewicht der Koordination auf der Verzahnung der Informatik mit ihren Theoretischen Grundlagen liegt. Die Zyklen verändern sich natürlich mit der Entwicklung der Informatik selbst; die folgenden Beschreibungen geben etwa den gegenwärtigen Stand an.
Informatik
Die Pflichtlehrveranstaltungen "Informatik 1-4" behandeln Konzepte und Methoden der Programmierung und Prinzipien des Rechneraufbaus, einschließlich Fragen des Entwurfs größerer Systeme und der Lösung komplexerer Aufgaben. Die Studierenden sollen ihre Fähigkeit zur Abstraktion, bezogen sowohl auf Probleme als auch auf Programme sowie zur Benutzung des Rechners als universellem Arbeitsmittel der/des Informatikerin/Informatikers entwickeln. Die Einführung in die Benutzung des Rechners soll integrierter Bestandteil des Informatik-Übungsbetriebes sein, mit dem ausdrücklichen Qualifikationsziel, den Studierenden Fertigkeiten zu vermitteln, die sie an der gegebenen Rechnerausstattung des FB13 (als einem Beispiel für ein nichttriviales informationstechnisches System) arbeitsfähig machen.
Theoretische Grundlagen
Der Zyklus "Theoretische Grundlagen der Informatik" (kurz "TheGI" genannt) umfaßt drei Lehrveranstaltungen, in denen in enger Verzahnung mit dem Zyklus "Informatik" spezifische Konzepte und mathematische Grundlagen der Informatik, und damit eine Einführung in zentrale Themen der Theoretischen Informatik behandelt werden. Im einzelnen sind dies: Überblick, Bedeutung, Grundprinzipien und Geschichte der Theoretischen Informatik; mathematische Grundbegriffe und algebraische Strukturen in der Informatik; Grammatiken und Sprachen; Automaten, Berechenbarkeit und Komplexität; Aussagen- und Prädikatenlogik. Im Rahmen dieser Lehrveranstaltungen sollen die Studierenden Kenntnisse in den Grundlagen der Theoretischen Informatik erwerben sowie einen Einblick gewinnen, wie Konzepte und Probleme der Informatik mit mathematischen Methoden beschrieben, analysiert und gelöst werden können.
Mathematik
Der Zyklus "Mathematik für Informatiker" (kurz "MafI" genannt) enthält eine Einführung in einige grundlegende Gebiete der Mathematik, die speziell im Hinblick auf Anwendungen der Informatik ausgewählt worden sind. In den Pflichtveranstaltungen MafI 1 und MafI 2 erfolgt eine Einführung in die Gebiete Analysis und Lineare Algebra; diese Gebiete sind Grundlage für alle weiteren Lehrveranstaltungen im Bereich Mathematik.
Bei den Lehrveranstaltungen aus dem Katalog "Mathematik-Wahl" (oft fälschlicherweise Mafi 3 genannt) stehen mehrere Alternativen für die weitere Mathematikausbildung im Hinblick auf verschiedene Anwendungsbereiche in der Informatik zur Wahl (die im übrigen auch im Rahmen entsprechender Mathematik-Nebenfächer vertieft studiert werden können, s. Pkt. 2.7.2.). Z.Zt. ist die Wahl aus folgenden Alternativen möglich: Analysis, Numerische Mathematik (jeweils im WS); Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik sowie Diskrete und Strukturelle Mathematik (jeweils im SS).
Der Auswahl der Mathematik-Wahl-Veranstaltung kommt einige Bedeutung für das Hauptstudium zu. So ist eine Vorbereitung auf eine Spezialisierung im Bereich technischer Anwendungen (Robotik, Prozeßdatenverarbeitung, Grafik/Vision) am ehesten durch Besuch von Analysis zu erreichen, aber auch numerische Mathematik ist hier von Bedeutung. Wirtschaftliche Anwendungen profitieren oft von Kenntnissen in der Wahrscheinlichkeitsrechnung (die übrigens auch in anderen Wahlfach-Veranstaltungen oder in einem entsprechenden Nebenfach Statistik erworben werden können), aber auch von Analysis. Eine Spezialisierung auf Theoretische Informatik oder auch auf Bereiche der praktischen Informatik mit mathematischer Fundierung wie Programmiersprachen und -systeme, Softwaretechnik, Datenbanken und Informationssysteme und Betriebs- und Kommunikationssysteme legen die Veranstaltung Diskrete und Strukturelle Mathematik nahe. Wenn kein Nebenfach gewählt wird, können weitere Veranstaltungen der Mathematik-Wahl übrigens auch im Wahlfach eingebracht werden; sie gelten als "außerhalb der Informatik" und können damit den nötigen 8-SWS-Anteil Informatik-externer Veranstaltungen mit abdecken (s. Pkt. 2.7.1.).
Technische Grundlagen
Der Zyklus "Technische Grundlagen der Informatik" (kurz TechGI genannt) behandelt Grundlagen der Hardware-Realisierung von informationstechnischen Systemen. Den Studierenden soll die Gelegenheit gegeben werden, sich mit den Möglichkeiten und Grenzen der bestehenden Rechnertechnologie vertraut zu machen und die von der Hardware gesetzten Randbedingungen verstehen zu lernen. Der Zyklus stellt damit die Schnittstelle der Informatik zur Elektrotechnik dar; eine fundierte Darstellung der Grundlagen der Elektrotechnik würde jedoch den Rahmen dieses Zyklus sprengen und ist nur in einem Nebenfach Elektrotechnik zu erzielen.
Die Lehrinhalte umfassen elementare Bauelemente, logische Grundschaltungen, Vergleich von Logikfamilien, elementare Schaltungen. Die zugehörigen Fragen der Rechnerstruktur und -organisation sind jedoch Gegenstand des Zyklus "Informatik".
Die Lehrveranstaltung TechGI besteht aus einem Vorlesungs-/Übungsteil (2+2 SWS) und aus einem praktischen Teil (weitere 2 SWS), die in aufeinanderfolgenden Semestern absolviert werden sollen. Dies kann im 1./2., aber auch im 3./4. Semester erfolgen; man richtet sich dabei nach der voraussichtlichen Belastung durch das gewählte Nebenfach bzw. die Wahlfachveranstaltungen. Allgemein gilt natürlich: je früher man eine Pflichtveranstaltung absolviert hat, desto früher hat man die nötigen Kenntnisse (und den Kopf) frei für die früher oder später notwendige Spezialisierung.
Informatik-Praxis
In den Praktika und Projekten des Grundstudiums entwickeln Studierendengruppen in Teamarbeit ein komplexes Soft- oder Hardwaresystem unter Anleitung. Dies dient primär der Erlangung methodischer Fähigkeiten durch die praktische Anwendung des bis dahin im Grundstudium erworbenen theoretischen Wissens; die Vermittlung neuen Stoffes steht dabei im Hintergrund. In Grundstudiumsprojekten sind die in Gruppen zu lösenden Einzelaufgaben Teil einer größeren Gesamtaufgabe.
Die Praktika/das Projekt sollen im 3. und 4. Semester besucht werden, wobei aus einem Angebot von Veranstaltungen gewählt werden kann.
Wahlfach/Nebenfach
Im Rahmen des Nebenfachs bzw. Wahlfachs können die Studierenden im Grundstudium Lehrveranstaltungen im Umfang von 16 SWS aus dem Angebot der Berliner wissenschaftlichen Hochschulen frei auswählen. Näheres s. Pkt. 2.7.
2.5.3. Die Diplom-Vorprüfung
Das Grundstudium soll nach 4 Semestern abgeschlossen sein. Es endet mit der Diplom-Vorprüfung, die neben den Prüfungsleistungen für das Neben-/Wahlfach aus zwei schriftlichen Prüfungen (Informatik A und B) sowie acht Prüfungsrelevanten Studienleistungen (PS) für Mathematik (3 PS), TheGI (3 PS) und TechGI (2 PS) besteht. Des weiteren muß in den Veranstaltungen der Informatik-Praxis je ein (unbenoteter) Schein für erfolgreiche Teilnahme erworben werden. Ein solcher (kurz aber etwas falsch bezeichneter) "Teilnahmeschein" ist auch für Informatik 1 bis 3 erforderlich (für Informatik 1 und 2 als Voraussetzung zur Anmeldung in Informatik A, für Informatik 3 zur Anmeldung in Informatik B). Folgende Prüfungsleistungen sind für die Diplom-Vorprüfung zu erbringen:
- Schriftliche Prüfung (Klausur) im Fach Informatik A am Anfang des dritten Semesters, nachdem Informatik 1 und 2 besucht worden sind;
- Schriftliche Prüfungen (Klausur) im Fach Informatik B am Ende des vierten oder am Anfang des fünften Semesters, nachdem Informatik 3 und 4 besucht worden sind;
- Mündliche Prüfung im Nebenfach (falls Neben- und nicht Wahlfach gewählt wurde, und falls die Re-gelungen des durch das Nebenfach betroffenen Fachbereichs nicht andere Prüfungsformen vorsehen);
- Prüfungsrelevante Studienleistungen für die Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltungen in den Fächern Technische Grundlagen der Informatik
Theoretische Grundlagen der Informatik
Mathematik für Informatiker
Wahlfach (falls Wahlfach und nicht Nebenfach gewählt wurde).
Keine Prüfungsleistungen im Sinne der Prüfungsordnung sind die Studienleistungen: dies sind benotete oder unbenotete Übungsscheine. Dennoch haben einige davon für das Vordiplom eine wesentliche Bedeutung:
- so gelten die Übungsscheine für die Veranstaltungen Informatik 1 bis 2 als Zulassungsvoraussetzung für Informatik A und
- der Übungsschein für die Veranstaltung Informatik 3 ist Zulassungsvoraussetzung für Informatik B.
Ferner kann die Anmeldung zur letzten Teillprüfung der Diplom-Vorprüfung, meist Informatik B, nur erfolgen, wenn
- die Übungsscheine für zwei Informatik-Praktika oder für ein Informatik-Grundstudiumsprojekt
vorliegen.