| Technische Universität Berlin
Fakultät IV - Elektrotechnik und Informatik |
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Das Recht auf Selbstverwaltung ist ein traditionelles Recht der Hochschulen auf Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten insbesondere im Bereich von Lehre und Forschung. Entscheidungen im Bereich dieser Akademischen Selbstverwaltung werden von gewählten Gremien oder gewählten einzelnen Personen getroffen. Deren Zuständigkeiten sind gesetzlich festgelegt. Die Gremienmitglieder und andere Funktionsträger sind in der Regel Mitglieder der Hochsschule. Bei der Zusammensetzung und Wahl der Gremien werden folgende funktionale Gruppen unterschieden:
Entscheidungsträger auf Fachbereichsebene sind der Fachbereichsrat und der Dekan bzw. die Dekanin, auf der Ebene der Institute, der Untergliederung der Fachbereiche, der Institutsrat und der Geschaftsführende Direktor bzw. die Geschäftsführende Direktorin.
Der Dekan vertritt den Fachbereich nach außen und führt dessen Geschäfte. Er erledigt insbesondere die laufenden Personal- und Verwaltungsangelegenheiten . Er kann in unaufschiebbaren Angelegenheiten anstelle des Fachbereichsrates die notwendigen Entscheidungen treffen. Außerdem soll der Fachbereichsrat alle Aufgaben, die nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind, dem Dekan zur Erledigung übertragen.
Der Fachbereichsrat (FBR) ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten des Fachbereiches zuständig. Zur Vorbereitung von Entscheidungen kann der FBR Kommissionen bilden, deren Zusammensetzung und Arbeitsauftrag bei der Einsetzung festgelegt werden und die d em FBR dann Empfehlungen zur Beschlußfassung vorlegen. So bereitet die Haushaltskommission (HK) die Verteilung der Fachbereichsmittel auf die Einheiten und Institute vor. Die Rechnerbeschaffungskommission (RBK) ist zuständig für Fragen der Nutzung und Beschaffung zentraler Rechenanlagen (einschließlich Software). Die Entwicklungsplanungskommission (EPK13) berät die Planung und Verteilung von Personalmitteln (Stellen). Die Studien(Ausbildungs)kommission (SK) erarbeitet Empfehlungen zur Organisation bzw. Verbesserung des Studiums und der Lehre. Die Forschungskommission (FK) gibt den Forschungsführer des Fachbereiches heraus und unterbreitet Vorschläge für Gastvorträge auswärtiger Wisssenschaftler. Die Raumkommission (RaumK) ist zuständig für die Raumplanung und -verteilung am Fachbereich.
Haben mehrere Fachbereiche gemeinsame Aufgaben zu erfüllen, werden Gemeinsame Kommissionen aus Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Fachbereiche unter genauer Festlegung der zu bearbeitenden Aufgabe gebildet. Gemeinsame Kommissionen mit Entscheidungsbefugnis haben das Recht, anstelle der jeweiligen Fachbereichsräte im Rahmen ihrer Aufgabe zu entscheiden. Die beiden für den FB Informatik wichtigsten Gemeinsamen Kommissionen mit Entscheidungsbefugnis sind die Gemeinsame Kommission Technische Informatik und die Gemeinsame Kommission Wirtschaftsinformatik. Sie sind zuständig für den Erlaß und die Änderung von Studien- und Prüfungsordnungen sowie Entscheidungen in Studienfragen des Studienganges Technische Informatik bzw. Wirtschaftsinformatik (in Planung).